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Hector
Essai gratuit de 7 jours

Conditions Générales

Gültig ab: 1. Januar 2025

Diese Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Hector (Morphic Solutions B.V., Nassaukade 27-3, 1052 CJ Amsterdam) und dem Kunden.

1. Definitionen

  • "Kunde" ist jede Person oder Organisation, die Hectors Dienste nutzt.
  • "Dienste" umfasst alle Arbeiten, Software, Beratung und Lieferungen durch Hector.
  • "Lieferungen" sind alle Produkte, die Hector laut Vereinbarung bereitstellt.
  • "Vertrauliche Informationen" sind nicht-öffentliche Daten, die eine Seite der anderen anvertraut.
  • "Geistiges Eigentum" umfasst Urheberrechte, Marken, Patente und Geschäftsgeheimnisse.
  • "Höhere Gewalt" sind Ereignisse außerhalb zumutbarer Kontrolle, die die Leistung verhindern.

2. Geltungsbereich

  • Diese Bedingungen gelten für alle Vereinbarungen, Angebote und Leistungen von Hector.
  • Abweichungen bedürfen der Schriftform.
  • AGB des Kunden gelten nicht, sofern wir sie nicht schriftlich anerkennen.
  • Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.
  • Änderungen werden bestehenden Kunden rechtzeitig mitgeteilt.

3. Angebote und Preise

  • Angebote gelten 30 Tage, sofern nicht anders angegeben.
  • Preise verstehen sich ohne MwSt., sofern nicht anders ausgewiesen.
  • Bei Mehrleistungen kann Hector den Preis anpassen.
  • Festpreise basieren auf den vom Kunden bereitgestellten Angaben.
  • Aufwandsbezogene Leistungen werden nach tatsächlichen Stunden abgerechnet.

4. Leistungserbringung

  • Hector erbringt Leistungen mit Sorgfalt und Sachkenntnis.
  • Der Kunde stellt die notwendigen Informationen und Mitwirkung bereit.
  • Liefertermine sind Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich als Frist vereinbart.
  • Hector darf Unterauftragnehmer einsetzen.
  • Änderungen am Umfang können Zeitplan und Preis beeinflussen.

5. Software und externe Dienste

  • Hector kann Drittanbieter-Software und -Dienste einsetzen.
  • Lizenzkosten Dritter können weitergereicht werden.
  • Der Kunde beschafft erforderliche eigene Lizenzen.
  • Hector gibt keine Garantien für Drittanbieter-Software.
  • Externe Abhängigkeiten können die Lieferzeit beeinflussen.

6. Geistiges Eigentum

  • Bestehendes geistiges Eigentum bleibt bei Hector.
  • Maßarbeit geht nach vollständiger Bezahlung an den Kunden über.
  • Hector behält Rechte an allgemeinen Methoden und Know-how.
  • Der Kunde erteilt die für die Leistungserbringung nötigen Lizenzen.
  • Beide Seiten achten das geistige Eigentum der anderen.

7. Zahlungsbedingungen

  • Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen fällig.
  • Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Zinsen anfallen.
  • Einwände gegen Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt.
  • Bei Zahlungsrückstand kann Hector Leistungen aussetzen.
  • Zahlung in Euro, sofern nicht anders vereinbart.

8. Aussetzung und Kündigung

  • Beide Seiten können mit 30 Tagen Frist schriftlich kündigen.
  • Bei Zahlungsverzug oder Vertragsbruch kann Hector sofort aussetzen.
  • Bei Kündigung zahlt der Kunde für alle erbrachten Leistungen.
  • Geheimhaltungspflichten bestehen über die Kündigung hinaus.
  • Datenrückgabe erfolgt nach vereinbartem Verfahren.

9. Haftung

  • Die Haftung ist auf den Vertragswert oder 10.000 €, den niedrigeren Betrag, begrenzt.
  • Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind ausgeschlossen.
  • Der Kunde sorgt für eigene Datensicherungen.
  • Begrenzungen gelten nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  • Hector unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung.

10. Datenschutz

  • Hector verarbeitet personenbezogene Daten gemäß Datenschutzrecht.
  • Auftragsverarbeitungsverträge werden geschlossen, wo erforderlich.
  • Der Kunde stellt die Rechtmäßigkeit der übermittelten Daten sicher.
  • Sicherheitsmaßnahmen schützen vor unbefugtem Zugriff.
  • Meldeverfahren für Datenvorfälle sind eingerichtet.

11. Externe Konten und Dienste

  • Der Kunde stellt bei Bedarf Zugang zu externen Konten bereit.
  • Hector nutzt diesen Zugang nur für die Leistungserbringung.
  • Der Kunde verwaltet die Sicherheit seiner externen Konten.
  • Kosten externer Dienste trägt der Kunde.
  • Zugänge werden bei Abschluss oder Kündigung widerrufen.

12. Updates und Änderungen

  • Updates und Wartung können Teil der Leistung sein.
  • Größere Updates oder neue Funktionen können Zusatzkosten verursachen.
  • Wesentliche Änderungen werden vorab mitgeteilt.
  • Sicherheitsupdates können ohne Vorankündigung eingespielt werden.
  • Update-Planung berücksichtigt den Betrieb des Kunden.

13. Test und Abnahme

  • Der Kunde prüft Lieferungen innerhalb der vereinbarten Frist.
  • Ohne schriftlichen Einwand innerhalb von 14 Tagen gilt die Abnahme.
  • Geringfügige Mängel verhindern die Abnahme nicht.
  • Testverfahren passen zur Art der Lieferung.
  • Die Abnahme schließt Ansprüche wegen verdeckter Mängel nicht aus.

14. Wartung und Support

  • Support gibt es zu Geschäftszeiten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  • Reaktionszeiten richten sich nach Schwere und SLA.
  • Für effektiven Support kann Fernzugriff nötig sein.
  • Support deckt keine Probleme durch unautorisierte Änderungen.
  • Vorbeugende Wartung wird mit dem Kunden abgestimmt.

15. Höhere Gewalt

  • Keine Haftung für Verzögerungen durch Umstände außerhalb der Kontrolle.
  • Höhere Gewalt umfasst Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen und Pandemien.
  • Die betroffene Partei informiert die andere umgehend.
  • Beide Seiten bemühen sich, die Folgen zu begrenzen.
  • Nach 90 Tagen höherer Gewalt kann gekündigt werden.

16. Vertraulichkeit

  • Beide Seiten halten vertrauliche Informationen geheim.
  • Das betrifft Geschäftsdaten, technische Details und Finanzdaten.
  • Die Geheimhaltung gilt über die Vertragsbeendigung hinaus.
  • Öffentlich bekannte oder eigenständig entwickelte Informationen sind ausgenommen.
  • Eine Offenlegung kann durch Gesetz oder Gerichtsbeschluss erforderlich sein.

17. Partner und Dritte

  • Hector kann mit Partnern für ein vollständiges Angebot zusammenarbeiten.
  • Partnerschaften begründen keine gemeinsame Haftung.
  • Der Vertragspartner des Kunden bleibt Hector.
  • Partner werden nach Qualität und Fachkenntnis ausgewählt.
  • Die Geheimhaltung gilt auch für Partner und Unterauftragnehmer.

18. Anwendbares Recht

  • Es gilt niederländisches Recht.
  • Zuständig sind die Gerichte in Amsterdam.
  • Streitigkeiten werden zunächst durch Verhandlung gelöst.
  • Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  • Unwirksame Bestimmungen werden so angepasst, dass der Zweck erhalten bleibt.
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